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Sonderabnehmer

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Taxiunternehmen

Dank ihres modernen Designs sind sowohl der ŠKODA Superb als auch der ŠKODA Octavia schon am Taxistand ein Hingucker. Sie chauffieren Ihre Fahrgäste in beiden Modellen stets besonders sicher und bequem.

Aktuell bieten wir Ihnen die Modelle Octavia und Superb im Rahmen unseres Sonderabnehmerprogramms für Taxen an. Sie sind mit der Motorisierung 2,0 l TDI Green tec, mit oder ohne DSG-Getriebe erhältlich. Bei einem Vertragsabschluss benötigen wir folgende Nachweise von Ihnen:

• Genehmigung für den Verkehr mit Taxen gemäß § 47 PBefG
• Zulassung als Taxi gemäß §§ 47 PBefG oder 23.6 StVZO

Fahrschulen

Am besten fahren Sie mit Vertrauen: Sicherheit und Funktionalität sind die Eigenschaften, die einen ŠKODA zum perfekten Lehrmobil für Ihre Fahrschüler machen.

Bei Zulassung auf Ihre Fahrschule benötigen wir bei Vertragsabschluss folgende Dokumente:
• Beleg über die Eintragung der Fahrschule ins Handelsregister
• Kopie des Handelsregisterauszugs/der Gewerbeanmeldung
• Kopie des Fahrlehrerscheins, mit zum Zeitpunkt der
Bestellung gültiger Fahrschulerlaubnis

Bei Zulassung auf einen angestellten Fahrlehrer benötigen wir bei Vertragsabschluss folgende Dokumente:
• Kopie des Fahrlehrerscheins mit Nachweis des aktuell gültigen
Beschäftigungsverhältnisses
• schriftliche Bestätigung der Fahrschule über die Nutzung des
Fahrzeugs für mindestens 25 aktive Fahrstunden pro Woche
über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten

Fahrlehrer mit Fahrschulbezuschussung können maximal zwei Fahrzeuge pro Kalenderjahr anfordern.

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Institutionen/Organisationen

Eleganter Repräsentant: Die moderne Designsprache seines Exterieurs und sein luxuriöses Interieur machen den Neuen ŠKODA Superb zum perfekten Aushängeschild internationaler Organisationen wie beispielsweise:

• ausländische Botschaften bzw. deren Außenstellen
• Generalkonsulate
• Militär- und Handelsmissionen sowie internationale
Organisationen (CERN, NATO, UNO, UNESCO etc.)

Die Zulassung der Fahrzeuge erfolgt ausschließlich auf die Institutionen und Organisationen.

Gemeinnützige Organisationen/Vereine

Neben Sicherheit und Funktionalität sind das attraktive Preis-Leistungs-Verhältnis und die niedrigen Betriebskosten zwei schlagkräftige Argumente für die Wahl eines ŠKODAs.

Bei Abschluss eines Vertrages benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:

• Bescheinigung/Anerkennung durch die zuständigen
Finanzbehörde als gemeinnützig bzw. mildtätig (z.B. gGmbH)
• Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung für gemeinnützige   Organisation (mind. sechs Monate alt)
• bei gemeinnützigen Vereinen Eintrag ins Vereinsregister
(mind. sechs Monate alt)

Die Zulassung der Fahrzeuge erfolgt ausschließlich auf die Institutionen oder den Verein.

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Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge

Eine angemessene PS-Zahl und die umfangreiche Sicherheitsausstattung unserer Fahrzeuge sorgen dafür, dass Retter und Patient schnell und sicher zum Zielort gelangen.

Je nach Auftragsvolumen prüfen wir zunächst, ob gegebenenfalls ein Konzernrahmenvertrag von VW für eine Eingruppierung als Großkunde vorliegt. Bei einem Vertragsabschluss benötigen wir folgende Nachweisdokumente von Ihnen:

• Blaulichtberechtigung (bei Zulassung auf eine berechtigte
Person)
• Nachweis des Fahrzeugumbaus zum Rettungs- bzw.
Feuerwehrfahrzeug (über Rechnung des Umbauers oder Lichtbild
des Fahrzeugs)
• Anerkennungsbescheinigung (bei Zulassung auf eine berechtigte
Person)

Sofort-Kontakt

Sie haben Fragen zum Geschäftskunden-Angebot oder möchten sofort mit unseren Geschäftskunden-Experten sprechen?
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Morawietz

Florian Morawietz
Verkaufsberater Firmenkunden


Tel. 05031 – 95 31 43
f.morawietz@autohaus-schulze.com